GOÄneu: Was sich ändert und was das für den Rechnungseingang in der PKV bedeutet

Buildsimple PKV

GOÄneu: Was sich ändert und was das für den Rechnungseingang in der PKV bedeutet

Die GOÄneu ändert die privatärztliche Abrechnung so grundlegend wie seit Jahrzehnten nicht: rund 5.500 statt rund 2.400 Gebührennummern, Festpreise statt Steigerungsfaktor, zwei Rechtsstände parallel und laufende Anpassungen nach dem Start. Für private Krankenversicherer beginnt die Umstellung im Rechnungseingang. Wer dort nur die Regeln austauscht, behält die alten Umwege. Wer den Eingang neu denkt, kann die Zahl der Belege senken, die ein Mensch anfassen muss, und gibt vollständige Vorgänge an die Leistungsbearbeitung weiter.

Yves-Noel Weweler
Autor Yves-Noel Weweler
Letzte Änderung: 6. November 2026

Die GOÄneu beginnt im Posteingang

Bevor eine Rechnung geprüft und erstattet werden kann, muss sie im Eingang erkannt und dem richtigen Regelwerk zugeordnet werden. Mit der GOÄneu wird genau dieser erste Schritt anspruchsvoller. Ein Fehler am Eingang setzt sich bis in die Erstattung fort: Es entstehen Klärungsfälle und Aufwand für die Neuindizierung, Wartezeiten und Rückfragen von Versicherten nehmen zu.

Gleichzeitig steigen die Erwartungen an KI. Viele Häuser fragen sich deshalb: Wie viel zusätzliche Automatisierung und Dunkelverarbeitung erlaubt die bestehende Architektur? Lassen sich neue KI-Verfahren sinnvoll einbinden und kontrolliert betreiben? Und wie gut lässt sich das System pflegen, wenn die GOÄneu nach dem Start immer wieder angepasst wird?

Grundlage ist der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband.

Wie funktioniert der Übergang von alter zu neuer GOÄ?

Der Rechtsteil des Entwurfs regelt den Übergang. Für den Eingang sind drei Punkte wichtig:

  • Das Leistungsdatum entscheidet: Die bisherige GOÄ gilt weiter für Leistungen, die vor dem Inkrafttreten erbracht oder begonnen wurden (§ 13 Abs. 1 des Entwurfs). Das Rechnungsdatum spielt dafür keine Rolle.

  • Keine Mischrechnungen: Eine Rechnung nach neuer GOÄ darf keine Leistungen nach bisheriger GOÄ enthalten (§ 13 Abs. 2). Wer über den Stichtag hinweg behandelt wird, erhält also zwei Rechnungen.

  • Das Leistungsdatum steht je Position auf der Rechnung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2): Rechnungen sollen innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung gestellt werden. Versicherte reichen sie oft erst später ein.

Die Paragrafen beziehen sich auf den Entwurf in der Fassung vom Juli 2026. Im Verordnungsverfahren können sie sich noch ändern.

Was das für die Leistungsbearbeitung bedeutet

Die Leistungsabteilung entscheidet über die Erstattung. Dafür braucht sie Vorgänge, die vollständig sind: Rechnungen nach bisherigem und neuem Recht, Rezepte und Verordnungen, die zusammengehören. Mit der GOÄneu kommen solche Konstellationen häufiger vor, etwa bei einer Behandlung über den Stichtag, die zwei Rechnungen erzeugt. Jede muss nach ihrem eigenen Regelwerk ausgelesen und geprüft werden, gehört aber in denselben Zusammenhang.

Was der Eingang nicht zusammenführt, sucht später jemand in der Leistungsabteilung von Hand zusammen. Deshalb lohnt es sich, Leistungsabteilung und Input-Management bei der Vorbereitung an einen Tisch zu holen: Die eine Seite weiß, was sie braucht, die andere, was das System heute liefern kann.

Wann tritt die GOÄneu in Kraft?

Ein verbindliches Datum gibt es noch nicht. BÄK und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar.

Die nächsten Schritte

Mai 2025

Der 129. Deutsche Ärztetag stimmt dem gemeinsamen Entwurf zu. Im Juni geht er an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

31. Juli 2026

BÄK und PKV-Verband übermitteln eine aktualisierte Fassung.

Sommer 2026

Im BMG arbeitet eine Projektgruppe am Referentenentwurf; ein Gutachten zur Folgenabschätzung ist beauftragt. Laut BÄK will das BMG den Referentenentwurf noch 2026 vorlegen.

danach

Anhörung, Kabinett und Zustimmung des Bundesrats.

Ziel ist der 01. Januar 2028

Inkrafttreten, noch nicht verbindlich.

Warum die GOÄneu ein Anlass ist, den Eingang neu zu denken

Die GOÄneu müssen alle Systeme abbilden. Das neue Regelwerk allein macht den Eingang deshalb nicht besser. Der größere Hebel liegt in einer anderen Frage: Wie viele Belege muss ein Mensch noch anfassen?

Gibt das System für jede ausgelesene Angabe an, wie sicher es ist, und zeigt es, wo sie im Dokument steht, müssen Ihre Teams nur noch die Belege prüfen, bei denen etwas unsicher oder unplausibel ist. Alle anderen laufen ohne Nacharbeit durch. Doppeltes Prüfen, weil dem Ergebnis niemand traut, wird überflüssig.

Für das Input-Management in der PKV gab es lange wenig Auswahl. Ein Wechsel greift tief in einen zentralen Geschäftsprozess ein und braucht eine Perspektive über die nächste regulatorische Anpassung hinaus: Rechnungen schneller verarbeiten, Teams von manueller Nacharbeit entlasten und neue Anforderungen umsetzen, ohne jedes Mal ein großes IT-Projekt anzustoßen.

Dafür müssen sich auch Prozesse und Prüflogiken weiterentwickeln lassen. Wer historisch gewachsene Abläufe nur mit leistungsfähigeren Modellen automatisiert, behält ihre Umwege und Ausnahmen. Mehr Eigenständigkeit entsteht, wenn Ihre Fachbereiche ihr Wissen selbst einbringen: Mit No-Code lassen sich fachliche Regeln innerhalb definierter Leitplanken anpassen, testen und nachvollziehbar freigeben. Die Weiterentwicklung hängt dann weniger von einzelnen Spezialistinnen und Spezialisten oder den Kapazitäten des Herstellers ab.

Drei Fragen an Ihr heutiges System

  1. Erkennt Ihr System bei jeder Rechnung automatisch, ob die bisherige oder die neue GOÄ gilt, und übergibt beide getrennt?

  2. Können Sie Anpassungen am Regelwerk selbst umsetzen und vorher testen, ohne auf den Anbieter zu warten?

  3. Lernen Ihre KI-Modelle mit, wenn sich Dokumente verändern? Rechnungsbilder und Formate ändern sich immer schneller. Ein System sollte aus neuen Beispielen lernen können, ohne dass Sie auf das nächste Hersteller-Update warten.

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, lohnt sich ein genauerer Blick. Den vollständigen Selbstcheck mit fünf Fragen zur GOÄneu (/goae-neu-selbstcheck) finden Sie hier.

Was ist Buildsimple PKV?

Buildsimple PKV ist ein Fachpaket für das Input-Management privater Krankenversicherer auf der Buildsimple-Plattform. Es ist auf die GOÄneu vorbereitet und darauf ausgelegt, Belege nach bisheriger und neuer GOÄ in einer Lösung zu verarbeiten:

  • Eingang aus allen Kanälen: App, E-Mail, Upload, Scan, Post und API in einer gemeinsamen Verarbeitung.

  • Richtig zuordnen: Belege trennen, klassifizieren und anhand des Leistungsdatums dem passenden Regelwerk zuordnen; zusammengehörige Belege zu einem Vorgang bündeln.

  • Fachdaten mit Sicherheit und Fundstelle: Gebührennummern, Leistungsdatum je Position, Zuschläge, Beträge und Diagnosen, jeweils mit der Angabe, wie sicher das Ergebnis ist und wo es im Dokument steht.

  • Prüfen vor der Übergabe: Gültigkeit der Gebührennummern zum Leistungsdatum, Summen und Behandlungszeiträume. Unsichere oder unplausible Ergebnisse gehen gezielt in die Nachbearbeitung.

Die Buildsimple-Plattform, auf der das Fachpaket aufsetzt, bringt die Steuerung mit: Klassen, Felder, Regeln, Schwellenwerte und KI-Modelle lassen sich ohne Programmierung anpassen, in einer eigenen Umgebung testen und erst nach Freigabe produktiv setzen. Jede Aktion wird protokolliert. Betrieben wird in der Cloud mit Betrieb in Frankfurt, auf Wunsch in der AWS European Sovereign Cloud (Rechenzentren in Brandenburg, Betrieb ausschließlich durch in der EU ansässiges Personal), oder mit Buildsimple EDGE im eigenen Rechenzentrum.

Buildsimple übergibt den vollständig aufbereiteten Vorgang an Ihr Leistungssystem. Tarif, Anspruch und Erstattungsentscheidung bleiben bei Ihnen. So gewinnt Ihr Team Zeit für die Fälle, die Zeit brauchen. Und ein Wechsel muss nicht mit einem Risiko beginnen: Im Schattenbetrieb bleibt Ihr bisheriges System führend, die Übernahme erfolgt schrittweise.

Häufige Fragen zur GOÄneu

Ein verbindliches Datum gibt es noch nicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar. Die neue GOÄ ist eine Rechtsverordnung und braucht die Zustimmung des Bundesrats. Bis dahin gilt die bisherige GOÄ.

Der Steigerungsfaktor entfällt. Jede Leistung erhält einen festen Euro-Betrag. Besonderer Aufwand wird über Zuschläge und Zeittaktungen abgebildet. Außerdem wächst das Verzeichnis von rund 2.400 auf rund 5.500 Gebührennummern.

Laut Entwurf gilt die bisherige GOÄ für Leistungen, die vor dem Inkrafttreten erbracht oder begonnen wurden. Mischrechnungen sind nicht erlaubt. Maßgeblich ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.

Ein Gremium aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern, das die GOÄ nach dem Start weiterentwickeln soll. Es empfiehlt Änderungen an Leistungsbeschreibungen und Bewertungen, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

Den Rechnungseingang so aufstellen, dass er beide Regelwerke sicher trennt, zusammengehörige Belege als Vorgang übergibt und Regeländerungen ohne lange Release-Zyklen aufnimmt. Die GOÄneu-Projekte vieler Häuser laufen bereits.

Wir zeigen Ihnen an drei Ihrer eigenen Rechnungen, was am Eingang passiert. 30 Minuten, unverbindlich, mit unserem PKV-Fachexperten, gern gemeinsam mit Ihrer Leistungsabteilung.

Newsletter

Fachliche Impulse direkt in Ihr Postfach

Erhalten Sie neue Fachbeiträge, Webinar-Termine und praxisnahe Impulse direkt in Ihr Postfach – kompakt, relevant und mit echtem Nutzen für Ihren Arbeitsalltag.

Gefällt Ihnen dieser Blogpost?

Teilen Sie ihn gerne!