GOÄneu: Was sich ändert und was das für den Rechnungseingang in der PKV bedeutet
Die GOÄneu ändert die privatärztliche Abrechnung so grundlegend wie seit Jahrzehnten nicht: rund 5.500 statt rund 2.400 Gebührennummern, Festpreise statt Steigerungsfaktor, zwei Rechtsstände parallel und laufende Anpassungen nach dem Start. Für private Krankenversicherer beginnt die Umstellung im Rechnungseingang. Wer dort nur die Regeln austauscht, behält die alten Umwege. Wer den Eingang neu denkt, kann die Zahl der Belege senken, die ein Mensch anfassen muss, und gibt vollständige Vorgänge an die Leistungsbearbeitung weiter.
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